Während der gesamten Stillzeit steht Ihnen Ihre Hebamme beratend und unterstützend zur Seite.
Nach der 12-wöchigen Wochenbettzeit bezahlt Ihre Krankenkasse noch acht weitere Beratungen bis zum Ende der Abstillphase oder bei Ernährungsproblemen des Säuglings bis zum Ende des 9. Monats. In besonderen Fällen, z.B. nach einer Frühgeburt kann die Betreuung mit ärztlichem Rezept auch verlängert werden. Wenn Sie mit der Beikosteinführung beginnen möchten, steht Ihnen auch dann Ihre Hebamme beratend zur Seite.

Die Termine finden Sie unter der Rubrik Aktuelles.